Affiliate Partnerprogramm
Das SHIFTER Affiliate Partnerprogramm bietet Dir die Chance, mit Deiner Website Geld zu verdienen. Als unser Partner stellen wir Dir immer wieder neue verschiedene Werbemittel und Sonderaktionen zur Verfügung, die Du Deinen Besuchern präsentieren kannst.
Unsere Affiliates profitieren nicht nur von einem persönlichen Ansprechpartner und einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kooperation. Mit unseren Services, der gesamten Apple Produktpalette, aber auch anderen attraktiven Herstellern, sowie dem passenden Zubehör, profitieren Affiliates von unserem Sortiment genauso wie unsere Kunden.
B2B Käufe werden nicht vergütet.
Deine Vorteile als Partner von SHIFTER:
- Umfangreiches Sortiment an Klickstarken Premium Marken aus der Welt der Technik
- Hoher durchschnittlicher Warenkorbwert von über 250,- €
- Niedrige Stornoquote
- Regelmäßige Sonderangebote und Aktionen zur Verkaufsförderung
- 60 Tage Cookie Laufzeit
- Attraktive Provisionen zwischen 1% und 3% (je nach Provisionssatz)
- Persönlicher Affiliate-Support
Jetzt Affiliate-Partner von SHIFTER werden
Möchtest Du Partner von uns werden? Dann melde Dich ganz einfach unter https://ui.awin.com/user/affiliate-signup/join/merchant/16937/setLocale/de_DE kostenlos an! Oder suche uns einfach über die Publisher-Suche bei AWIN unter dem Stichwort SHIFTER.
Bitte beachte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Einschränkungen und Bedingungen unseres Partnerprogramms. Mit der Teilnahme am SHIFTER Affiliate Partnerprogramm erklärt sich jeder Publisher mit unseren AGB einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme der BYTECLUB GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Publisher (im folgenden „Affilliates“), die im Rahmen eines Partnerprogramms der BYTECLUB GmbH, Kollaustr. 64-66, 22529 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hencke, (im folgenden „BYTECLUB“) über das Netzwerk der AWIN AG Werbemittel für die BYTECLUB als Advertiser schalten oder einbinden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrem Anwendungsbereich in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge, Dienste und Leistungen des Affiliates im Bereich Werbung/Affiliate-Marketing für BYTECLUB, auch wenn sie nicht nochmals gesondert Erwähnung finden. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Davon unberührt bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWIN AG für Publisher.
(Fassung vom 25.10.2021)
- § 1 - Zulassung als Affiliate
- § 2 - Ausschluss von Webseiten
- § 3 - Werbemittel, Vorlagen und Urheber-, Namens- und Markenrecht
- § 4 - Gutscheine und Preisfehler
- § 5 - Keywords und SEM
- § 6 - Geheimhaltung
- § 7 - Freistellung und Gewährleistung
- § 8 - Haftung
- § 9 - Schlussbestimmungen
§ 1 - Zulassung als Affiliate
Dem Affiliate ist es nicht erlaubt Hyperlinks bzw. Werbemittel auf Websites zu platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren:
- Gewaltverherrlichende, rassistische, extremistische sowie verunglimpfende Inhalte
- Pornografische, erotische und sonstige nicht jugendfreie Inhalte
- Hacking- und Cracking-bezogene Inhalte
- Illegale Drogen und Drogenzubehör
- Übermäßig vulgäre Sprache
- Inhalte zu Glücksspielen oder Spielkasinos
- Angebote zum Bannertausch
- Verkauf oder Werbung für Waffen und Munition
- Verkauf oder Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten
- Sogenannte „Abo-Fallen“ und sonstige irreführende Dienste und Angebote
- Alle sonstigen Inhalte, die rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte Anderer verletzen oder welche aus anderen Gründen den guten Ruf der BYTECLUB und deren Marken beeinträchtigen können.
Auch gewährleistet der Affiliate, dass seine Website/s nicht in Zusammenhang mit den aufgeführten Inhalten steht oder in derartigen Zusammenhängen benutzt wird.
Der Affiliate verpflichtet sich an BYTECLUB für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Punkte eine von der BYTECLUB nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche und Rechte der BYTECLUB bleiben unberührt.
§ 2 - Ausschluss von Webseiten
BYTECLUB hält sich das Recht vor, Websites und Affiliates vom Partnerprogramm auszuschließen, insbesondere wenn der Affiliate eigene Partnerprogramme anbietet, bei schlechter Erreichbarkeit der Website/s des Affiliate (bspw. bei überdurchschnittlich langen Ladezeiten, häufiger Nichterreichbarkeit, etc.), bei unvollständigen Seiteninhalten oder beim Betreiben einer Website, welche die in § 1 aufgeführten Inhalte enthalten oder Links auf derartige Inhalte setzen.
§ 3. - Werbemittel, Vorlagen und Urheber-, Namens- und Markenrecht
Der Affiliate hat sämtliche Rechte der BYTECLUB an den Werbemitteln, insbesondere das Urheber- und Markenrecht sowie Namensrechte und Rechte an der Geschäftsbezeichnung der BYTECLUB zu beachten. Diese dürfen ausschließlich im Rahmen des Partnerprogramms genutzt werden. Die Marken „BYTECLUB“ und „SHIFTER“ oder Wortkombinationen, die diese Namen enthalten, dürfen insbesondere nicht im Header der Website, als Domainname oder in einer App verwendet werden. Das gilt ebenfalls für Worte und Beschreibungen, die ähnlich wie die Namen „BYTECLUB“ oder „SHIFTER“ geschrieben werden bzw. ähnlich klingen (so genannte Tippfehler-Domains, z.B. shiffter, shiftter, byteclubt, etc.).
Als Werbemittel dürfen ausschließlich die von BYTECLUB zur Verfügung gestellten Materialien verwendet werden. Erst mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch BYTECLUB dürfen Bild- und Textmaterialien verändert werden.
§ 4 - Gutscheine und Preisfehler
Es dürfen keine Gutscheine und Prämiencodes aus Sonderaktionen und Sonderangeboten, die nicht für das Partnerprogramm freigegeben worden sind verwendet werden. Solche von der Nutzung ausgeschlossenen Gutscheine und Prämiencodes können bspw. in Zeitungen, Zeitschriften, speziellen, exklusiven oder sonstigen Angeboten veröffentlicht werden. Diese dürfen von dem Affiliate nicht ins Internet gestellt, beworben bzw. auf Partnerwebsites kommuniziert werden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch BYTECLUB. Sollten durch derartige beworbene Gutscheine und Prämiencodes, die nicht für das Partnerprogramm der BYTECLUB freigegeben worden sind, durch den Affiliate Umsätze generiert werden, werden Umsätze im Netzwerk der AWIN AG storniert, wodurch keine Provision an den Affiliate ausgeschüttet wird.
Sollte BYTECLUB Produkte mit offensichtlichen Preisfehlern veröffentlichen, ist es dem Affiliate untersagt das Produkt zu bewerben. Widrigenfalls wird BYTECLUB den Affiliate als Partner ausschließen. Sollten durch beworbene Preisfehler durch den Affiliate Umsätze generiert werden, werden Umsätze im Netzwerk der AWIN AG storniert, wodurch keine Provision an den Partner ausgeschüttet wird.
§ 5 - Keywords und SEM
Dem Affiliate ist es untersagt, Suchbegriffe im Suchmaschinenadvertising (z.B. bei Google AdWords) zu buchen, die als Marken von BYTECLUB oder mit BYTECLUB verbundene Unternehmen geschützt sind (insbesondere BYTECLUB oder SHIFTER) oder einer gleichen oder ähnlichen Schreibweise entsprechend oder eine Wortkombination darstellen (z.B. SHIFTER Gutschein, SHIFTER Sonderangebot, etc.). Weiterhin ist es dem Affiliate untersagt, Anzeigen zu schalten, die als sichtbare URL die Adressen von shifter.shop darstellen sowie eine direkte Weiterleitung in Onlineshops der BYTECLUB, insbesondere auf eine andere URL von shifter.shop zu platzieren.
Dem Affiliate ist es untersagt, die von der BYTECLUB beworbenen Produkte über Google Shopping zu bewerben.
§ 6 - Geheimhaltung
Der Affiliate hat die ihm im Rahmen oder bei Gelegenheit der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen in Bezug auf BYTECLUB oder deren verbundene Unternehmen und Affiliates, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Affiliate zur Kenntnis gelangen vertraulich zu behandeln. Geheimhaltungsbedürftig sind alle internen Informationen, die nicht offenkundig sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht offenkundig werden. Im Falle eines Missbrauchs oder Missbrauchsverdacht in Bezug auf vertrauliche Informationen wird der Affiliate BYTECLUB unverzüglich informieren. Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen über das Vertragsende hinaus fort.
§ 7 - Freistellung und Gewährleistung
Der Affiliate hält BYTECLUB von allen Schäden, Kosten und Einbußen frei, die BYTECLUB durch vom Affiliate zu vertretende Rechtsverletzungen entstehen. Die Freihaltung beinhaltet insbesondere auch die Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenem, höchstens jedoch im gesetzlichen Umfang, darüber hinaus von BYTECLUB zu erstattende Rechtsanwaltskosten Dritter und sonstige Schäden/Aufwendungen.
BYTECLUB stellt im Gegenzug den Affiliate von Ansprüchen und Rechten Dritter frei, die durch etwaige von BYTECLUB zu vertretende rechtswidrige Inhalte der Werbemaßnahmen gegenüber dem Affiliate entstanden sind. Voraussetzung der Freistellung ist, dass die Werbemaßnahmen vom Affiliate unverändert und entsprechend den jeweils vereinbarten Spezifikationen für die Umsetzung der Werbemaßnahme veröffentlicht wurden.
§ 8 - Haftung
BYTECLUB haftet für Schäden, die von BYTECLUB, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung für leichte und einfache Fahrlässigkeit ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
BYTECLUB haftet nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb seines Einflussbereiches, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit seiner Dienste/Inhalte aufgrund von Störungen des Internets oder der zum Internet oder zur Zugangsvermittlung genutzten Dienste oder Einrichtungen.
BYTECLUB haftet nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Bei der nicht-grob-fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet BYTECLUB ferner nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die Haftung für Schäden am Körper, dem Leben oder der Gesundheit, etwaig übernommene Garantien und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung der BYTECLUB beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Organe und Angestellten und entsprechend auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
§ 9 - Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der BYTECLUB und dem Affiliate in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn die Erbringung der Vertragsleistung außerhalb Deutschlands erfolgt.
Von einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedingungen wird ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
Soweit der Affiliate Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Affiliate keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehat, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg.
Stand 25.10.2021